Betriebliche Alterversorgung
1. Direktversicherung: Die Beiträge werden aus dem Bruttolohn entnommen. Die Direktversicherung ist für Unternehmen interessant, die keine Bilanzberührung und einen einfachen Verwaltungsaufwand vorziehen.
2. Pensionszusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls die vereinbarte Leistung zu erbringen. Zur Absicherung der zu bildenden Pensionsrückstellungen sollte eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden.
3. Unterstützungskasse: Ähnlich der Pensionszusage, allerdings kann hier eine Bilanzberührung vermieden werden, da die Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistung als steuerwirksame Zuwendung direkt an die Unterstützungkasse geleistet wird.
4. Pensionskasse: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge an eine selbständige Versorgungseinrichtung, die für den Arbeitnehmer die Leistung erbringt.
5. Pensionsfonds: Im Vergleich zur Pensionskasse unterliegen Pensionsfonds grundsätzlich freieren Kapitalanlagevorschriften und ermöglichen so eine größere Partizipation an den Aktienmärkten.
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