Kraftfahrzeug
Ab 2009 gelten für alle Versicherungsverträge mehrere neue Regeln, von denen auch Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung profitieren: Neben einer besseren Informationspflicht seitens der Versicherer können Sie jetzt auch Geld je nach Verschuldungsquote bekommen, wenn Sie grob fahrlässig einen Unfall verursacht haben. Als Erweiterung dazu biete ich auch Tarife an, die darüber hinaus die volle Leistung erbringen. Neu ist auch, dass Sie innerhalb eines Monats nach der Schadensregulierung kündigen können und Ihren vorab gezahlten Beitrag anteilig zurück erhalten.
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